Informationen
Kosten
Für die Behandlung in meiner Praxis benötigen Sie eine Heilmittelverordnung für Sprachtherapie. Dann werden die Therapiekosten von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten sowie einen Rezeptgebühr von 10€ leisten. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, fallen keine Kosten für Sie an.
Eine Heilmittelverordnung wird je nach Störungsbild von Ihrem Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäden, Neurologen, Allgemeinmediziner oder Internisten ausgestellt.
Termin
Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung für eine Sprachtherapie/ Logopädie erhalten haben, vereinbaren Sie mit uns telefonisch oder per Mail einen Termin. Die Therapie kann dann in der Praxis, als Hausbesuch oder als Videotherapie stattfinden.
Hausbesuch
Wenn Sie einen Hausbesuch verordnet bekommen haben, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause.
Videotherapie
Wir therapieren auch digital. Dafür benötigen Sie lediglich ein Smartphone, Tablet oder Computer mit einer stabilen Internetverbindung, eine Kamera und ein Mikrofon. Die Kosten für eine sogenannte Telemedizinische Leistung (TML) werden von den Krankenkassen genauso wie eine Therapie vor Ort übernommen.